8. August 2025

Jetzt Pflicht: Das Barrierefreiheitsgesetz ist in Kraft – Sind Ihre digitalen Angebote barrierefrei?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt: Barrierefreiheit ist gesetzlich vorgeschrieben

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 rechtsverbindlich. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Was bisher oft als freiwillige Maßnahme gesehen wurde, ist jetzt gesetzlich geregelt – mit klaren Anforderungen und empfindlichen Bußgeldern bei Verstößen.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Das Gesetz richtet sich insbesondere an Unternehmen, die digitale Produkte und Services anbieten. Dazu zählen u. a.:

  • Websites und Online-Shops

  • Mobile Apps

  • Selbstbedienungsterminals (z. B. Fahrkartenautomaten, Check-in-Systeme, Bankautomaten)

  • E-Books und E-Reader

  • Telekommunikationsdienste

  • Softwarelösungen mit Nutzeroberfläche

Welche Anforderungen gelten?

Die Barrierefreiheit muss den technischen Anforderungen der EN 301 549 entsprechen, die auf den WCAG 2.1-Richtlinien basieren (Level AA). Die wichtigsten Anforderungen sind:

  • Kompatibilität mit Screenreadern und Tastaturnavigation

  • Textalternativen für Bilder und visuelle Inhalte

  • Ausreichende Kontraste und skalierbare Schriftgrößen

  • Einfache, klare Sprache

  • Zugänglichkeit für verschiedene Endgeräte und Nutzungsformen

Was droht bei Nichteinhaltung?

Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden prüfen die Einhaltung des Gesetzes. Bei Verstößen drohen:

  • Bußgelder bis zu 100.000 €

  • Abmahnungen und Reputationsverlust

  • Meldungen durch betroffene Nutzer:innen und Verbände

Ihre Lösung: Barrierefreiheits-Audit & professionelle Barrierebeseitigung

Wir helfen Ihnen dabei, gesetzeskonform zu handeln und gleichzeitig Ihre digitale Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Unser Serviceangebot:

1. Barrierefreiheits-Audit

Wir prüfen Ihre Website, App oder Anwendung gründlich auf Barrieren. Sie erhalten:

  • Technische und inhaltliche Analyse

  • WCAG-konformer Prüfbericht

  • Konkrete Handlungsempfehlungen mit Priorisierung

2. Beseitigung von Barrieren

Unsere Expert:innen setzen die notwendigen Maßnahmen um, unter anderem:

  • Optimierung von Code, Navigation und Interaktionen

  • Barrierefreie Gestaltung von Formularen, PDFs und Inhalten

  • Verbesserte Darstellung für Menschen mit Seh-, Hör- oder Mobilitätseinschränkungen

3. Langfristige Begleitung & Schulung

Wir begleiten Ihr Team mit Schulungen, um Barrierefreiheit dauerhaft zu verankern – auch bei zukünftigen Updates.

Warum Sie jetzt handeln sollten

Das Gesetz ist aktiv – zögern ist keine Option mehr. Aber Barrierefreiheit ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch ein echter Mehrwert:

  • Besseres Google-Ranking durch SEO-Vorteile

  • Zugang zu neuen Zielgruppen (z. B. Menschen mit Behinderungen, ältere Nutzer:innen)

  • Höhere Nutzerzufriedenheit und geringere Absprungraten

  • Positive Wahrnehmung Ihrer Marke

Fazit: Barrierefreiheit ist keine Kür mehr – sondern Pflicht

Digitale Barrierefreiheit ist ab sofort gesetzlich vorgeschrieben. Wer jetzt nicht handelt, riskiert Sanktionen und verpasste Chancen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre digitalen Angebote rechtskonform, nutzerfreundlich und zukunftssicher zu gestalten.

Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Erstgespräch – wir prüfen Ihre Website oder App und zeigen Ihnen die nächsten Schritte!